AVB

Allgemeine Vertrags- und Datenschutzbedingungen „Freundeskreis des Antikenmuseums Basel“

Mit dem Abschluss einer Freundschaft geht der Freund / die Freundin eine beidseitig verbindliche, vertragliche Beziehung mit dem Antikenmuseum Basel (AMB; Kanton Basel-Stadt) ein. Die Freundschaft führt nicht zu einer Mitgliedschaft.

Für die Freundschaft gelten folgende allgemeine Vertragsbedingungen (AVB):

  1. Der Freund / die Freundin verpflichtet sich zur Bezahlung des Freundschaftsbeitrags gemäss seiner Wahl.
  2. Das AMB verpflichtet sich zur Erbringung spezifischer Gegenleistungen je nach gewählter Freundschaft.
  3. Die einzelnen Freundschaften mit den jeweiligen Leistungen und dem Spendenanteil ergeben sich aus der Tabelle im Anhang zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen. Der Anhang bildet integraler Bestandteil dieser Vereinbarung.
  4. Jeder Freundschaftsbeitrag enthält einen Spendenanteil gemäss Tabelle im Anhang. Dieser Spendenanteil berechtigt den Freund / die Freundin zum Spendenabzug gemäss dem kantonalen Steuergesetz am Wohnsitz des Freundes / der Freundin.
  5. Jeder Freund / Jede Freundin erhält eine automatisch generierte Quittung ihres bezahlten Freundschaftsbeitrags. Diese dient als Spendenausweis sowie als „Freundschaftsausweis“ gegenüber dem AMB.
  6. Die Freundschaft bzw. das Vertragsverhältnis wird für die feste Dauer von 12 Monaten eingegangen. Die vertragliche Bindung beginnt erst mit dem Eingang der vollständigen Zahlung auf dem Konto des AMB zu laufen. Eine Kündigung innerhalb der 12-monatigen Vertragslaufzeit ist nicht möglich.
  7. Hat der Freund / die Freundin für die automatische Verlängerung optiert, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Der Freund / die Freundin hat jeweils die Möglichkeit, spätestens eine Woche vor Ablauf der Vertragsdauer die automatische Verlängerung abzulehnen. Er / Sie wird rechtzeitig per E-Mail auf diese Möglichkeit hingewiesen.
  8. Hat der Freund / die Freundin nicht für die automatische Verlängerung optiert, macht das AMB rechtzeitig vor Ablauf der Vertragsdauer auf die Möglichkeit einer Verlängerung per E-Mail aufmerksam.
  9. Das AMB ist berechtigt, die Leistungen der einzelnen Freundschaftsangebote jederzeit einseitig anzupassen, wobei die Wertäquivalenz des Gesamtpakets ungefähr beibehalten werden muss. Das AMB informiert den Freund / die Freundin einmal pro Kalenderjahr über allfällige Änderungen.
  10. Die Leistungen und Rabatte des AMB beziehen sich immer nur auf die jeweilige Laufzeit des Vertrages. Einzelnen Leistungen und Rabatte der Vertragslaufzeit können nicht nachträglich bezogen oder auf einer nachfolgende Vertragslaufzeit übertragen werden. Jegliche Rückerstattungen seitens des AMB, namentlich für nicht bezogene Leistungen und Rabatte, sind ausgeschlossen. Das AMB ist berechtigt, Leistungen (wie z. B. kleinere Events) zu verschieben oder abzusagen, wobei die Wertäquivalenz des Gesamtpakets ungefähr beibehalten werden muss.
  11. Das AMB beachtet die anwendbare Datenschutzgesetzgebung. Es verwendet die Personendaten des Freundes / der Freundin, welche es im Rahmen des Freundeskreises erhalten hat, ausschliesslich zur Abwicklung des Vertrages. Das AMB ist berechtigt, den Freund / die Freundin auf sämtlichen Kanälen (E-Mail, Post etc.) auf das gesamte Angebot des AMB aufmerksam zu machen und die Angebote entsprechend zu bewerben. Die Personendaten werden ohne ausdrückliche Einwilligung des Freundes / der Freundin weder an Dritte herausgegeben noch auf der Website des AMB veröffentlicht. Spätestens sechs Monate nach Beendigung des Vertrages werden die Daten gelöscht.
  12. Berechtigt die Freundschaft zu Vergünstigungen bei anderen Organisationen / Institutionen, ist das AMB berechtigt, die nötigen Personendaten des Freundes / der Freundin an diese Organisation / Institution weiterzugeben.
  13. Das AMB haftet dem Freund / der Freundin für allfällige im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehenden Schäden nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Haftung für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit, wird wegbedungen.
  14. Die Übertragung des Vertragsverhältnisses bzw. der Freundschaft auf eine andere Person ist ausgeschlossen. Mit dem Tod des Freundes / der Freundin endet das Vertragsverhältnis. Es geht nicht auf die Erben / Erbinnen über.
  15. Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Basel-Stadt.

Basel, 15.11.2025

Antikenmuseum Basel


Zur Tabelle der einzelnen Freundschaften (mit Übersicht über die Leistungen und den
Spendenanteil) geht es hier: